Erklärung der Barrierefreiheit

Das Jugendkulturzentrum "GLADHOUSE" ist bemüht, alle Website mit allen dazugehörigen Unterseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website mit allen dazugehörigen Unterseiten:

  • www.glad.house
  • www.obenkino.de
  • www.literaturwerkstatt-cottbus.de

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vollständig vereinbar.

 

Die letzte Überprüfung mit dem vom Land Brandenburg empfohlenen Tool https://siteimprove.com/de-de/barrierefreiheit/ erfolgte am 28.09.2020.

Diese ergab eine 80 %ige Barrierefreiheit der beliebig ausgewählten und geprüften Seiten. Wir arbeiten natürlich daran, die kleinen Unwägbarkeiten zu beheben.

 

 

2. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde 09/2020 erstellt.

 

3. Feedback und Kontaktangaben

Über verwaltung@gladhouse.de haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

 

4. Durchsetzungsstelle

Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für das Land Brandenburg angesiedelt. Gesetzliche Grundlage sind die BbBITV und die Richtlinie (EU) 2016/2102.

Dort werden die Beschwerden unter durchsetzung.BIT@msgiv.brandenburg.de entgegen genommen und bearbeitet.